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  2. Ausnahmen zum LKW-Fahrverbot an Allerheiligen in NRW
Ausnahmen zum LKW-Fahrverbot an Allerheiligen in NRW

27.10.2020

Ausnahmen zum LKW-Fahrverbot an Allerheiligen in NRW

LKW-Fahrverbote Allerheiligen NRW
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Aktuell haben alle deutschen Bundesländer die aufgrund der Corona-Krise vorgenommene Aussetzung der Kontrollen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW aufgehoben. Somit gelten in allen deutschen Bundesländern wieder die üblichen Regelungen zum Sonn-­ und Feiertagsfahrverbot.

Das Land Nordrhein­-Westfalen verfügt nun in einem Erlass eine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot am nicht bundeseinheitlichen Feiertag Allerheiligen (01.November). In den Jahren 2020­-2025 ist das LKW-Fahrverbot an diesem Tag zwischen 0-­6 Uhr ausgesetzt.

Darüber hinaus gibt es drei Streckenabschnitte, bei denen die Durchfahrt an Allerheiligen zusätzlich auch zwischen 6­-22 Uhr gestattet ist:

  • A1: Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück durch einen Landesteil Niedersachsens bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung.
  • A2: Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Bad Eilsen und in entgegengesetzter Richtung.
  • A30: Von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen im Bereich der Anschlussstelle Rheine-Nord bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste sowie von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen im Bereich der Anschlussstelle Bruchmühlen bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung.

Quelle: BGL

 

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